Gelenk- und Rückentraining
Das Angebot richtet sich an Patienten mit Gelenk- und Rückenbeschwerden, Arthrose und künstlichem Gelenkersatz.
Das Angebot kann sowohl mit ärztlicher Verordnung als auch auf Selbstzahlerbasis betrieben werden.
Mit einer Rehasportverordnung:
In der Regel werden 50 Übungseinheiten in 18 Monaten verordnet. Die Verordnung endet entweder mit Erreichen der 50 Übungseinheiten oder mit Ablauf des auf der Verordnung genannten Gültigkeitszeitraums. Die Verordnung des Rehasportes obliegt Ihrem behandelnden Arzt.
Die Krankenkassen begrüßen eine Mitgliedschaft in den anbietenden Vereinen auf freiwilliger Basis, um die eigenverantwortliche Durchführung des Bewegungstrainings zu fördern und nachhaltig zu sichern. Eine Mitgliedschaft im Verein ist jedoch für die Teilnahme am Rehabilitationssport für die Dauer der Verordnung nicht verpflichtend.
Bitte beachten Sie, dass Verordnungen die als Funktionstraining ausgestellt sind, vom Turnverein Nellingen nicht abgerechnet werden können!
Ohne Rehasportverordnung:
Mitgliedsbeitrag im TV Nellingen: 72,00 €/Jahr
Kursbeitrag: 50,00 Euro im Trimester (3 x pro Jahr)
Privatversicherte:
können auf Antrag eine Förderung von Ihrer Krankenkasse erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne während der Rehasport-Sprechstunde beim TV Nellingen:
montags, 11-12 Uhr
donnerstags, 15-17 Uhr
unter der Telefonnummer 0711/340 153 10
oder auf der Homepage des TV Nellingen
